Nachdem das Bundeskabinett die Novellierung der Energiesparverordnung bereitsam 25. April 2007 beschlossen hatte, stimmte der Bundesrat der EnEV am 08. Juni 2007 mit Änderungen zu. Der endgültige Kabinettsbeschluss erfolgte am 27. Juni 2007, sodass die neue EnEV 2007 am 01.Oktober 2007 in Kraft tritt.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Referenzentwurf sind:
Der sinnvolle Energiebedarfsausweis ist nur vorgeschrieben bei:
Für alle übrigen Altbauten ist der Energieverbrauchsausweis ausreichend.
Empfehlung:
Um Bestandsgebäude miteinander vergleichen zu können, empfiehlt sich immer ein Bedarfsausweis. Dieser läßt Rückschlüsse auf die vorhandene Gebäudehülle zu und spiegelt nicht ein evtl. besonderes Nutzverhalten wider. Nur der Bedarfsausweis enthält Modernisierungstipps.
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