Mittwoch, den 01. August 2007

Energiesparverordnung verabschiedet

Nach langem Ringen wurde die neue E-nEV 2007 verabschiedet.

Nachdem das Bundeskabinett die Novellierung der Energiesparverordnung bereitsam 25. April 2007 beschlossen hatte, stimmte der Bundesrat der EnEV am 08. Juni 2007 mit Änderungen zu. Der endgültige Kabinettsbeschluss erfolgte am 27. Juni 2007, sodass die neue EnEV 2007 am 01.Oktober 2007 in Kraft tritt.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Referenzentwurf sind:

  1. Die Zeitschiene: Die Verpflichtung zum Energieausweis für Altbauten verzögert sich um ein halbes Jahr.

  2. Wahlfreiheit: Zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweis kann bis zum 01.10.2008 frei gewählt werden.

  3. Aushändigung: Der Eigentümer ist nicht mehr verpflichtet, dem potenziellen Käufer oder Mieter eine Kopie des Energieausweises auszuhändigen.

  4. Baudenkmäler: Für denkmalgeschützte Gebäude ist die Ausstellung von Energieausweisen keine Pflicht mehr.

Der sinnvolle Energiebedarfsausweis ist nur vorgeschrieben bei:

  • Neubauten
  • Modernisierungen, für die Fördermittel beantragt werden
  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 erstellt wurde

Für alle übrigen Altbauten ist der Energieverbrauchsausweis ausreichend.

Empfehlung:
Um Bestandsgebäude miteinander vergleichen zu können, empfiehlt sich immer ein Bedarfsausweis. Dieser läßt Rückschlüsse auf die vorhandene Gebäudehülle zu und spiegelt nicht ein evtl. besonderes Nutzverhalten wider. Nur der Bedarfsausweis enthält Modernisierungstipps.

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