Energieausweise
 
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Eigentum verpflichtet

Seit dem 01.07. 2007 brauchen Vermieter und Verkäufer von Immobilien einen Energieausweis. Der Energieausweis informiert Eigentümer über den  energetischen Zustand ihrer Immobilie, Mieter und Käufer können so die tatsächlichen Kosten für Warmwasser und Heizung sehen. Die Engersparverordnung (EnEV) verpflichtet Eigentümer zur unverzüglichen Vorlage des Ausweises bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, wenn der Käufer, Mieter oder Leasingnehmer dies wünscht. Bei nicht ordnungsgemäßer Vorlage drohen Strafen in fünfstelliger Höhe.

Verbrauchs- odere Bedarfsorientiert?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

Verbrauchsorientierter Ausweis:
Energiebedarf wird aus dem Energieverbrauch der letzten 3 Jahre ermittelt. Dieser Ausweis ist Pflicht für: 

Bedarfsorientierter Ausweis:
Ausgehend von einer durchschnittlich genutzten Immobilie wird anhand von bauphysikalischen Daten berechnet, wie viel das Objekt im Standardfall verbraucht. Dieser Ausweis ist Plicht für:

Energieausweis ist Expertensache

An den Aussteller von Energieausweisen werden hohe Anforderungen gestellt:

Neben einem Ausbildungsschwerpunkt im energiesparenden Bauen während des Studiums oder einer zweijährigen Berufserfahrung müssen zusätzlich erfolgreiche Fortbildungen zum energiesparenden Bauen nachweisen werden.

Das Ingenieurbüro Bergmann hat seit Inkrafttreten der Verordnung eine Vielzahl von Energiebedarfsausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude erstellt (vgl. Newsletter 1/07 bzw. 2/07) erstellt.

Unsere Leistungen für Sie

Energiebedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Wir erstellen für Sie Energiebedarfsausweise nach DIN V 18599 (seit dem 01.07.2007) unter Verwendung der Software EVA-18599 des Ingenieurbüros Leuchter aus Wuppertal.

Gebäude-Energieberatung
Wir beraten Sie bei der Optimierung der Energieeffizienz Ihrer Gebäude und erarbeiten mit Ihnen zusammen konstruktive Maßnahmen zur Energieeinsparung.  
Dipl. ing. Matthias Bergmann ist vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Vor-Ort-Berater anerkannt. Mit der Auszeichnung als Siegelträger des GIH Niedersachsen (Bundesverband der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.) ist Herr Bergmann zur neutralen, unabhängigen und objektiven Energieberatung verpflichtet.

Energieeffizienzberatung für KMU (Klein- und mittelständische Unternehmen)
Seit Anfang 2008 wird mit dem Programm Sonderfonds Energieeffizienz in KMU des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und der KfW Förderbank die Steigerung der Energieeffizienz von kleinen und mittleren Unternehmen gezielt gefördert. Die Beratungskosten durch unser Büro können bis max. 80% bei der Initial- und 60% bei Detailberatung bezuschusst werden, da Matthias Bergmann als Energieberater in der KfW-Beraterbörse gelistet ist.

Siehe auch Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterNewsletter 01-08



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